Testaments­vollstreckung

Wir kümmern uns um Ihren letzten Willen!

Testamentsvollstreckung
Spezialgebiet Testamentsvollstreckung

Eine Testamentsvollstreckung wird durch den Erblasser angeordnet. Dabei wird eine Person in einem Testament benannt und berechtigt, den Nachlass nach dem Todesfall zuerst in Besitz zu nehmen und diejenigen Teile entsprechend dem Testament der Erbschaft zu verteilen. Dabei kümmert sich der Testamentsvollstrecker in der für die Familie ohnehin schon schweren Zeit um die ganzen bürokratischen Prozeduren wie die Erbschaftssteuererklärung und Dokumente, kontrolliert die Erfüllung der Wünsche des Verstorbenen und sanktioniert sogar die Versäumnisse.

Im Wege der Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann sichergestellt werden, dass der letzte Wille (wie z. B. gewünschte Versorgung der Angehörigen, die Umsetzung der Unternehmensnachfolge usw.) tatsächlich umgesetzt wird.

Die Testamentsvollstreckung verhindert Streit unter den Erben und dauerhafte teure Prozesse um das Erbe, die das Vermögen vernichten können. Außerdem kann sie die Verwaltung und Teilung der Erbschaft vereinfachen. In manchen Fällen (z. B. bei Minderjährigen) ist eine Testamentsvollstreckung unvermeidbar, um die Erben vor sich selbst zu schützen.

Wir beraten und unterstützen Sie gerne dazu.

Steuerliche Gestaltung von Testamenten

Wir helfen Ihnen, mithilfe der gut geplanten und steueroptimierten Testamente, die Steuerbelastung mit Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer erheblich zu minimieren oder sogar zu vermeiden. Als erfahrene Steuerberater schaffen wir für Sie eine optimale Aufteilung des Vermögens und Nutzung der steuerlichen Freibeträge, geben Ihnen Empfehlungen (z.B. Testamentsgestaltung mit Überspringen einer Erbengeneration) und vieles mehr.

Abwicklungsvollstreckung

Durch die Abwicklungsvollstreckung wird der letzte Wille des Verstorbenen ausgeführt. Wir kümmern uns um alle Aspekte der Nachlassverteilung und stellen sicher, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird.

Verwaltungsvollstreckung

Bei der Vollstreckung von Steuerschulden durch das Finanzamt vertreten unsere Experten im Steuerrecht die Mandanten auch in Vollstreckungsangelegenheiten und nutzen ihre praktische Erfahrung.

Abwicklung und Verwaltung der Testamentsvollstreckung

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