Erbschafts­steuer­beratung

Erbe effektiv gestalten

Erbschafts­steuer­beratung

Sie wollen, dass Ihnen von der Erbschaft oder Schenkung möglichst viel erhalten bleibt? Unsere Spezialisten haben einschlägige Erfahrung in Erbschaftsteuerangelegenheiten und werden Sie durch die komplexen Rahmenbedingungen im Erbschaftsteuerrecht führen.

Unternehmensbewertung

Eine Unternehmensbewertung ist nicht nur beim Kauf oder Verkauf und für bilanzielle Zwecke notwendig, sondern auch im Steuer- und Gesellschaftsrecht, um die entsprechende Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer zu bestimmen. Unsere Steuerberater mit ihrem breiten Wissen und Erfahrungen stehen Ihnen gerne für eine persönliche und individuelle Beratung zur Verfügung.

Spezialgebiet Erbschaftssteuerberatung

Erbschaftssteuererklärung

Bei einer Erbschaft muss gegenüber dem Finanzamt eine Erklärung abgegeben werden. Das Finanzamt entscheidet, ob der Nachlass versteuert wird und ob eine Erbschaftssteuererklärung notwendig ist. Dabei sind unterschiedliche Besonderheiten zu planen, wie die Frist für eine Erbschaftssteuererklärung, die Höhe an Gebühren und es ist die Korrektheit bzw. die Vollständigkeit der angegebenen Daten und Werten zu beachten.

Wir als Steuerberater helfen Ihnen gerne, mit den Schwierigkeiten im Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz klar zu kommen und mögliche Vergünstigungen auszunutzen. Manche Steuerberatungskosten können sogar steuermindernd geltend gemacht werden.

Beratung zur Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer

Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die auf Vermögen oder Geld, die eine lebende bzw. juristische Person schenkt, erhoben wird. Je nach dem Wert des Geschenkes und dem Grad der Verwandtschaft können unterschiedliche Werte erhoben werden. Während bei geringeren Werten oder bei bestimmten Situationen die Schenkung steuerfrei erfolgt, muss bei hohen Werten eine Schenkungssteuererklärung erstellt werden.

Sollte ein Vermögen aus dem Ausland geerbt bzw. geschenkt werden, wird meistens eine Steuer durch den ausländischen Staat erhoben. Nach deutschem Recht besteht die Möglichkeit, die ausländischen Erbschafts- und Schenkungssteuer anzurechnen.

Wir sind bei steuerrechtlichen Angelegenheiten zur Vermögensnachfolge spezialisiert und verfügen über langjährige Erfahrungen und erkennen frühzeitig Probleme und Komplikationen, die bei einer Erbschaft entstehen können. Im Falle einer Erbschaft kommt es z.B. nicht selten zu einer sogenannten Selbstanzeige: Bei einer Steuerhinterziehung des Erblassers ist der Nachfolger verpflichtet, eine Selbstanzeige zu erstellen. Sollte die Selbstanzeige nicht pünktlich erstellt werden, wird der Nachfolger selbst zu einem Steuerhinterzieher, was zu einer hohen Geldstrafe und sogar zu einer Freiheitsstrafe führen könnte. Holen Sie sich einen Beratungstermin mit unseren Experten, wir beraten Sie gern und entwickeln eine optimale Lösung für Ihre Angelegenheit.

Beratung zur Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer

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