Pflichten des Testamentsvollstreckers
Der Testamentsvollstrecker hat gegenüber den Erben folgende Pflichten:
- unverzügliche Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
- Benachrichtigungspflicht
- Auskunftspflicht
- Anhörungspflicht
- Rechenschaftspflicht
- ordnungsgemäße Verwaltung
Verletzt er diese Pflichten schuldhaft, so ist er den Erben zum Ersatz des hieraus entstehenden Schadens verpflichtet.