Gründe für die Anordnung einer Testamentsvollstreckung
Folgende Gründe sind für die Anordnung einer Testamentsvollstreckung entscheidend:
- Der Erblasserwille wird über den Tod hinaus durchgesetzt.
- Sicherung der Unternehmensnachfolge, z. B. bis der Enkel den Betrieb übernehmen kann.
- Schutz eines geschäftlich unerfahrenen oder minderjährigen Erben.
- Schutz des Nachlasses vor Gläubigern der Erben.
- Der Schutz einer vom Erblasser angeordneten Nacherbschaft sowie die Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen werden sichergestellt. Auf den guten Willen der Erben ist man nicht angewiesen.
- Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung (Streitvermeidung).
- Finanzielle Absicherung der Familie.
- Patchwork-Familienstrukturen: Sie ergeben sich heute häufig bei zwei oder mehr ehelichen oder nicht ehelichen Beziehungen; hier liegt die Gefahr auf der Hand, dass bei unvorhergesehener Versterbereihenfolge das Vermögen in den “falschen” Stamm abwandert.
- Immer weniger, oftmals ganz fehlende Abkömmlinge.
- Der Erblasser kann die Erteilung 30 Jahre lang ganz oder teilweise ausschließen.
- Versorgung behinderter Abkömmlinge (Behindertentestament).
Der Erblasser kann die Art der Testamentsvollstreckung frei festlegen:
- Auflagen und Weisungen erteilen,
- die Dauer der Testamentsvollstreckung bestimmen,
- die Errichtung einer Stiftung anordnen.